Fast alle Bun­des­län­der haben inzwi­schen Ein­lass­be­schrän­kun­gen für Geschäfte, Museen und Restau­rants fest­ge­legt, um das Coro­na­vi­rus auf­zu­hal­ten. Nicht alle Laden­be­sit­zer wol­len hierzu direkt eine Entry-Light auf­stel­len, son­dern set­zen lie­ber auf Per­so­nal.

Digi­tale Unter­stüt­zung bie­tet die Ein­lass-App auch ohne das zuge­hö­rige Ampel­sys­tem. Statt der Ampel zählt ein Mit­ar­bei­ter die Kun­den manu­ell per App – und hat dank über­sicht­li­cher Aus­wer­tungs-Gra­fi­ken immer im Blick, wie viele Men­schen sich im Laden auf­hal­ten. Beson­ders prak­tisch ist das, wenn es meh­rere Ein- und Aus­gänge gibt. Die App syn­chro­ni­siert ver­schie­dene Ein­gänge auto­ma­tisch.

Die Ein­lass-App kos­tet zehn Euro pro Monat und Nut­zer. Bei mehr als zehn Nut­zern gibt es Rabatt. Schrei­ben Sie bei Inter­esse eine Mail an info@connfair.com. Wir legen gerne einen Account für Sie an. Danach kön­nen Sie die App im App Store (iOS) und dem­nächst auch im Google Play Store (Android) her­un­ter­la­den, sich anmel­den und sofort mit dem Zäh­len los­le­gen.

 

Doch wie viele Kunden pro Quadratmeter sind in den Bundesländern erlaubt? Ein kleiner Überblick (Stand 13.5.2020):

Hes­sen: In Geschäf­ten ist ein Kunde pro 20 Qua­drat­me­ter erlaubt. Seit dem 10. Mai dür­fen auch Opern, Thea­ter, Kon­zert­säle und Kinos wie­der Besu­cher emp­fan­gen. Hier gilt die Regel ein Besu­cher pro zehn Qua­drat­me­ter. Sit­zen die Besu­cher, sind es nur noch fünf Qua­drat­me­ter.

Nord­rhein-West­fa­len: Seit dem 11. Mai haben Läden und Restau­rants unter Ein­hal­tung der Abstands­re­ge­lung von 1,50 Metern wie­der geöff­net. Im Ein­zel­han­del gilt: Ein Kunde pro zehn Qua­drat­me­ter. Die Gäste von Restau­rants müs­sen ihre Kon­takt­da­ten hin­ter­le­gen, um spä­ter even­tu­elle Infek­ti­ons­ket­ten nach­voll­zie­hen zu kön­nen. Schön über­sicht­lich ist dies zum Bei­spiel mit den Regis­trie­rungs­fel­dern unse­res Online-Ticke­ting-Sys­tems mög­lich.

Saar­land: Seit dem 11. Mai sind die Geschäfte wie­der geöff­net. Hier gilt: eine Per­son pro 20 Qua­drat­me­ter Laden­flä­che. Restau­rants sol­len spä­tes­tens am 18. Mai wie­der öff­nen dür­fen. Wann Hotels, Fit­ness­stu­dios, Mes­sen, Schwimm­bä­der, Mas­sage- und Tat­too-Stu­dios, Bars, Dis­ko­the­ken und Kinos wie­der öff­nen, steht noch nicht fest.

Ham­burg: Ein Kunde pro zehn Qua­drat­me­ter darf ein­tre­ten. In Restau­rants und Cafés müs­sen die Gäste regis­triert sein und ihre Kon­takt­da­ten hin­ter­le­gen, zum Bei­spiel über die Regis­trie­rungs­fel­der unse­res Online-Ticke­ting-Sys­tems.

Baden-Würt­tem­berg: Erlaubt ist ein Kunde pro 20 Qua­drat­me­ter. Restau­rants öff­nen ab dem 18. Mai. Die Kon­takt­da­ten der Gäste müs­sen vier Wochen lang auf­be­wahrt wer­den. Mög­lich ist das zum Bei­spiel über die Regis­trie­rungs­fel­der unse­res Online-Ticke­tings.

Rhein­land-Pfalz: Zehn Qua­drat­me­ter Laden­flä­che pro Kunde sind erlaubt.

Nie­der­sach­sen: Hier gilt zehn Qua­drat­me­ter Laden­flä­che pro Per­son, die Mit­ar­bei­ter zäh­len mit. Gäste der Gas­tro­no­mie müs­sen ihre Kon­takt­da­ten hin­ter­le­gen. Mög­lich ist das zum Bei­spiel über die Regis­trie­rungs­fel­der in unse­rem Online-Ticke­ting-Sys­tem.

Bay­ern: 20 Qua­drat­me­ter Ver­kaufs­flä­che pro Kunde, das Per­so­nal ist nicht mit ein­ge­rech­net. Ab dem 18. Mai dür­fen Gast­stät­ten den Außen­be­reich unter Ein­hal­tung der Abstands­re­ge­lun­gen öff­nen, ab dem 25. Mai auch den Innen­be­reich

Meck­len­burg-Vor­pom­mern: Zehn Qua­drat­me­ter pro Kunde.

Sach­sen: Erlaubt ist ein Kunde pro 20 Qua­drat­me­ter. Außer­dem muss eine Per­son benannt wer­den, die für die Ein­lass­kon­trol­len ver­ant­wort­lich ist und gege­be­nen­falls Aus­kunft geben kann.

Sach­sen-Anhalt: Es gilt die Rege­lung 20 Qua­drat­me­ter pro Kunde.

Ber­lin: Eine Per­son pro 20 Qua­drat­me­ter.

 

Wie unsere Einlass-Ampel funktioniert:

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