Fast alle Bundesländer haben inzwischen Einlassbeschränkungen für Geschäfte, Museen und Restaurants festgelegt, um das Coronavirus aufzuhalten. Nicht alle Ladenbesitzer wollen hierzu direkt eine Entry-Light aufstellen, sondern setzen lieber auf Personal.
Digitale Unterstützung bietet die Einlass-App auch ohne das zugehörige Ampelsystem. Statt der Ampel zählt ein Mitarbeiter die Kunden manuell per App – und hat dank übersichtlicher Auswertungs-Grafiken immer im Blick, wie viele Menschen sich im Laden aufhalten. Besonders praktisch ist das, wenn es mehrere Ein- und Ausgänge gibt. Die App synchronisiert verschiedene Eingänge automatisch.
Die Einlass-App kostet zehn Euro pro Monat und Nutzer. Bei mehr als zehn Nutzern gibt es Rabatt. Schreiben Sie bei Interesse eine Mail an info@connfair.com. Wir legen gerne einen Account für Sie an. Danach können Sie die App im App Store (iOS) und demnächst auch im Google Play Store (Android) herunterladen, sich anmelden und sofort mit dem Zählen loslegen.
Doch wie viele Kunden pro Quadratmeter sind in den Bundesländern erlaubt? Ein kleiner Überblick (Stand 13.5.2020):
Hessen: In Geschäften ist ein Kunde pro 20 Quadratmeter erlaubt. Seit dem 10. Mai dürfen auch Opern, Theater, Konzertsäle und Kinos wieder Besucher empfangen. Hier gilt die Regel ein Besucher pro zehn Quadratmeter. Sitzen die Besucher, sind es nur noch fünf Quadratmeter.
Nordrhein-Westfalen: Seit dem 11. Mai haben Läden und Restaurants unter Einhaltung der Abstandsregelung von 1,50 Metern wieder geöffnet. Im Einzelhandel gilt: Ein Kunde pro zehn Quadratmeter. Die Gäste von Restaurants müssen ihre Kontaktdaten hinterlegen, um später eventuelle Infektionsketten nachvollziehen zu können. Schön übersichtlich ist dies zum Beispiel mit den Registrierungsfeldern unseres Online-Ticketing-Systems möglich.
Saarland: Seit dem 11. Mai sind die Geschäfte wieder geöffnet. Hier gilt: eine Person pro 20 Quadratmeter Ladenfläche. Restaurants sollen spätestens am 18. Mai wieder öffnen dürfen. Wann Hotels, Fitnessstudios, Messen, Schwimmbäder, Massage- und Tattoo-Studios, Bars, Diskotheken und Kinos wieder öffnen, steht noch nicht fest.
Hamburg: Ein Kunde pro zehn Quadratmeter darf eintreten. In Restaurants und Cafés müssen die Gäste registriert sein und ihre Kontaktdaten hinterlegen, zum Beispiel über die Registrierungsfelder unseres Online-Ticketing-Systems.
Baden-Württemberg: Erlaubt ist ein Kunde pro 20 Quadratmeter. Restaurants öffnen ab dem 18. Mai. Die Kontaktdaten der Gäste müssen vier Wochen lang aufbewahrt werden. Möglich ist das zum Beispiel über die Registrierungsfelder unseres Online-Ticketings.
Rheinland-Pfalz: Zehn Quadratmeter Ladenfläche pro Kunde sind erlaubt.
Niedersachsen: Hier gilt zehn Quadratmeter Ladenfläche pro Person, die Mitarbeiter zählen mit. Gäste der Gastronomie müssen ihre Kontaktdaten hinterlegen. Möglich ist das zum Beispiel über die Registrierungsfelder in unserem Online-Ticketing-System.
Bayern: 20 Quadratmeter Verkaufsfläche pro Kunde, das Personal ist nicht mit eingerechnet. Ab dem 18. Mai dürfen Gaststätten den Außenbereich unter Einhaltung der Abstandsregelungen öffnen, ab dem 25. Mai auch den Innenbereich
Mecklenburg-Vorpommern: Zehn Quadratmeter pro Kunde.
Sachsen: Erlaubt ist ein Kunde pro 20 Quadratmeter. Außerdem muss eine Person benannt werden, die für die Einlasskontrollen verantwortlich ist und gegebenenfalls Auskunft geben kann.
Sachsen-Anhalt: Es gilt die Regelung 20 Quadratmeter pro Kunde.
Berlin: Eine Person pro 20 Quadratmeter.